Stadtverwaltung
OB Schuster: Abendgymnasium wird nicht geschlossen
Das Abendgymnasium wird nicht geschlossen. Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster setzt sich für den Erhalt ein. Das teilt der OB Schülern und Lehrern in einem Brief mit. Den Teilnehmern einer Schüler-Demonstration für das Abendgymnasium überbringt er diese…

OB Schuster: Abendgymnasium wird nicht geschlossen

25.03.2011 Bildung


Das Abendgymnasium wird nicht geschlossen. Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster setzt sich für den Erhalt ein. Das teilt der OB Schülern und Lehrern in einem Brief mit. Den Teilnehmern einer Schüler-Demonstration für das Abendgymnasium überbringt er diese Botschaft am Nachmittag persönlich.
“Das Kultusministerium und die Landeshauptstadt sind sich einig, dass das Abendgymnasium in der Stuttgarter Bildungslandschaft besonderes Gewicht hat. Deshalb verfolgen wir gemeinsam das Anliegen, die Finanzierungsstrukturen dieser Schule schnell auf eine stabile und auf lange Sicht tragfähige Grundlage zu stellen“, so der Oberbürgermeister.

Über die Zukunft des Stuttgarter Abendgymnasiums wird derzeit öffentlich diskutiert. Für den OB ist die Debatte “alles andere als zufrieden stellend“. Das schrieb er heute auch an die VHS-Direktorin Dagmar Mikasch-Köthner, die dem Aufsichtsrat vergangene Woche die Schließung vorgeschlagen hat.

OB Schuster kritisiert - auch in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender -, dass die Leitung der VHS die Schließung des Abendgymnasiums ohne Abstimmung mit ihm, dem Ersten Bürgermeister Michael Föll oder der Bürgermeisterin für Kultur, Bildung und Sport, Dr. Susanne Eisenmann, vorgeschlagen hat.

“Klar ist: Der Aufsichtsrat hat noch keinen Beschluss über die Zukunft des Abendgymnasiums getroffen. Am 11. Mai wird sich das Gremium mit diesem Thema befassen. Bis dahin muss die VHS ihre Hausaufgaben machen, die genauen Hintergründe des Defizits klären. Dieser Streit darf nicht länger auf dem Rücken der Schüler ausgetragen werden“, so Schuster. Der OB fordert von VHS-Direktorin Dagmar Mikasch-Köthner, bis zum 13. April 2011 aussagekräftige Unterlagen vorzulegen.





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