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Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am Freitag, 3. Dezember, soll die Gleichstellung und Teilhabe der Betroffenen an der Gesellschaft fördern. Das Gesundheitsamt und das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart möchten aus diesem Anlass das…

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

25.11.2010 Aktuelles


Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am Freitag, 3. Dezember, soll die Gleichstellung und Teilhabe der Betroffenen an der Gesellschaft fördern. Das Gesundheitsamt und das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart möchten aus diesem Anlass das Bewusstsein für die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderung stärken.
Die Vereinten Nationen haben den Gedenktag im Jahr 1992 das erste Mal ausgerufen.

Laut Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland “darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Um Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft teilhaben zu lassen, bietet die Stadt Stuttgart eine ganze Reihe von Orientierungshilfen und Angeboten. Wichtig hierbei ist der barrierefreie Zugang zu Räumen, eine ausreichende Information und Kommunikation sowie die unterstützte Beschäftigung und der Ausbau der gemeinsamen Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung.

Barrierefreiheit betrifft auch die Beteiligung an politischen Prozessen. Dazu wurde im Juni beim Sozialamt der Stadt Stuttgart ein Beirat für Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderungen und ihre Angehörigen gebildet. Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, ihre Angehörigen und die Sozialverwaltung geben gemeinsam Impulse für eine selbstbestimmte Teilhabe und die Inklusion von Menschen mit Behinderung in das Gemeinwesen.

Der hohe Anteil von Menschen mit geistiger Behinderung ist ein besonderes Merkmal des Beirats “Inklusion - Miteinander füreinander“. Barrierefreiheit ist nur eine Bedingung der Inklusion. “Gelungene Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung mit ihren Fähigkeiten und Talenten selbstverständlich dazu gehören“, erklärt die Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit, Isabel Fezer.

Der Sozialdienst des Gesundheitsamts berät und unterstützt Menschen seit Jahren. Er beantwortet Fragen nach Entlastung der Betroffenen und deren Familie, nach Fördermöglichkeiten und Einrichtungen. Außerdem informiert der Sozialdienst über Perspektiven für ein selbständiges Leben, finanzielle Unterstützung oder hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung. Der Sozialdienst arbeitet dabei eng mit der Ärztlichen Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit chronischer Erkrankung oder Behinderung zusammen. So ist eine ganzheitliche Herangehensweise gewährleistet. Eltern können sich beispielsweise über Integrationsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen informieren.

Der Bürgerservice Soziale Leistungen für behinderte Menschen in Einrichtungen des Sozialamts sucht gemeinsam mit den behinderten Menschen und ihren Angehörigen nach passgenauen Unterstützungsleistungen. Ebenfalls findet sich hier der Bürgerservice Leben im Alter, der bei Fragen zur Versorgung von Senioren mit Behinderung berät.

Anlaufstelle für Rat suchende Menschen und deren Angehörige ist auch der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, der ebenfalls im Gesundheitsamt angesiedelt ist. Er vermittelt zwischen den Ratsuchenden und den zuständigen Ämtern sowie den Ansprechpartnern in der Stadt. Zu seinen Aufgaben zählen die Themen Barrierefreiheit, Teilhabe, Wohnungssuche und Arbeitsgelegenheiten. Die Beratung der genannten Stellen, die der Schweigepflicht unterliegen, ist kostenlos.

Interessierte können wie folgt Kontakt aufnehmen:
Sozialdienst, E-Mail christine.stauch@stuttgart.de, Telefon 216-76 56. Bürgerservice Soziale Leistungen für behinderte Menschen in Einrichtungen: E-Mail eingliederungshilfe@stuttgart.de, Telefon 216-29 74. Bürgerservice Leben im Alter: E-Mail lebenimalter@stuttgart.de, Telefon 216-38 18. Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen: E-Mail gesundheitsamt@stuttgart.de.
Im Jahr 2009 lebten in Deutschland 7,1 Millionen schwerbehinderte Menschen, rund 184 000 oder 2,7 Prozent mehr als im Jahr 2007. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr zuerkannt wird. In Stuttgart lebten im Jahr 2009 fast 41 000 schwerbehinderte Menschen, das sind rund sieben Prozent der Bevölkerung. Diese Zahl bleibt seit Jahren konstant. Männer und Frauen sind in gleichem Maße betroffen. 55 Prozent der Schwerbehinderten sind älter als 65 Jahre.

Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - BRK). Die BRK setzt weltweit Standards für ein gleichberechtigtes Leben.

Das Aktionsbündnis deutscher Behindertenverbände, der Deutsche Behindertenrat, setzt sich am Freitag, 3. Dezember, mit der Umsetzung der BRK auseinander. Bei der Veranstaltung “Inklusion - Mein Menschenrecht“, um 10 Uhr in der Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstraße 47, Berlin, steht der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung im Fokus.





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Quelle: Stadt Stuttgart / 00.00.0000

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