05.01.2011 Versorgung
Die Grundbesitzabgaben-Bescheide für das Kalenderjahr 2011 werden in diesen Tagen bekannt gegeben. Die Stadtkämmerei gibt dazu folgende Hinweise:
Ausfertigung der BescheideFür jedes Grundstück (wirtschaftliche Einheit) werden die Abgaben unter einer besonderen Kennziffer (Objektnummer) festgesetzt. Die Fälligkeit der festgesetzten Beträge ist unter II.) Zahlungsaufforderung auf der letzten Seite des Bescheids ersichtlich. Dies gilt auch für Mehrfachbesitzer. Hier beinhaltet die Zahlungsaufforderung alle angeforderten Abgaben für sämtliche Objekte unter diesem Buchungszeichen.
Soweit im Falle des Wohnungs-(Teil-)eigentums die Niederschlagswasser-, Gehwegreinigungs- und Abfallgebühren auf die einzelnen Wohnungseinheiten nicht aufteilbar sind, erhält der Verwalter für das gesamte Gebäude einen gemeinschaftlichen Abgabenbescheid. Die einzelnen Eigentümer schulden diese Abgaben als Gesamtschuldner.
Geforderte AbgabenIm Jahresbescheid 2011 werden die Grundsteuer, die Niederschlagswassergebühren, die Gehwegreinigungsgebühren und die Abfallgebühren angefordert.
EigentumswechselAbgabenschuldner der Grundbesitzabgaben für das ganze Kalenderjahr 2011 ist, wer am 01.01.2011 Eigentümer des Grundstücks war, und zwar auch dann, wenn das Grundstück im Laufe des Jahres 2011 veräußert wird.
Die Stadtkämmerei bittet, bei einem Eigentumswechsel den Namen und die Anschrift des Erwerbers sowie das Datum des notariellen Kaufvertrages und das Datum der Besitzübergabe (zur Änderung der Abgabenveranlagung für das Folgejahr) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für das Verkaufsjahr ist ein Ausgleich von vertraglich übernommenen Grundbesitzabgaben ausschließlich intern zwischen Veräußerer und Erwerber möglich.
Zum 1. Januar 2011 ergibt sich bei Steuer und Gebühren Folgendes:
Grundsteuer: Der Hebesatz für Grundsteuer A und B beträgt unverändert 520 v. H.
Niederschlagswassergebühren:Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,53 (Vorjahr 0,61) Euro je m² Berechnungsfläche.
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen wird eine Niederschlagswassergebühr erhoben. Der Gebührenpflicht unterliegt ein Grundstück, wenn es an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist und wenn von ihm Niederschlagswasser eingeleitet wird. Die Berechnungsfläche wird vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) mit einem gesonderten Bescheid festgestellt. Bemessungsgrundlage (Berechnungsfläche) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen (gemessen in m² Grundstücksfläche) des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen das Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird.
Änderungen der Bemessungsgrundlage sind dem Stadtmessungsamt, Lautenschlagerstr. 22, 70173 Stuttgart, Telefon 216-4929, Fax 216-7057, e-mail: regenwasser.stmessa@stuttgart.de mitzuteilen; diese werden ab dem Folgejahr bei der Gebührenerhebung berücksichtigt.
Die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr erfolgt durch die Stadtkämmerei im Grundbesitzabgaben-Bescheid. Bei rückwirkender Änderung der Bemessungsgrundlage wird ein weiterer Bescheid erteilt.
Gehwegreinigungsgebühren: Die Gehwegreinigungsgebühren betragen:
Reinigungszone I: 79,90 €/lfd. m Reinigungszone II: 125,41 €/lfd. m Abfallgebühren:Die Abfallgebühren 2011 wurden wie folgt festgesetzt:
1. Restmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Gebührensenkung gegenüber dem Vorjahr):
a) bei 14-täglich einmaliger Leerung
je 60-l-Behälter 114,00 EURO je 120-l-Behälter 211,80 EURO je 240-l-Behälter 376,20 EURO
b) bei wöchentlich einmaliger Leerung
je 120-l-Behälter 445,20 EURO je 240-l-Behälter 790,20 EURO je 1,1 m³-Behälter 2.415,00 EURO
2. Bioabfälle (Gebührensenkung):
je 60-l-Behälter 29,40 EURO je 120-l-Behälter 58,20 EURO je 240-l-Behälter 111,00 EURO Aufstellung und Rückgabe von AbfallbehälternDie Abfallgebühren werden nach der Anzahl und dem Rauminhalt der Behälter berechnet, mit denen das Grundstück ausgestattet ist. Änderungen der Behälter-ausstattung können nur von den Grundstückseigentümern bzw. beauftragten Hausverwaltern unter Angabe des Buchungszeichens und der Objektnummer des Grundbesitzabgabenbescheids beantragt werden.
Die Aufstellung und Rückgabe von Behältern bitten wir direkt beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart, Heinrich-Baumann-Str. 4, 70190 Stuttgart, schriftlich zu beantragen (E-Mail: behaelterbestellung@stuttgart.de, Telefax 216-6661, fernmündliche Auskünfte: Telefon 216-98098 oder 216-98102 oder 216-98097).
Die im Dezember 2010 beantragten Änderungen der Abfallbehälterausstattung konnten aus verwaltungstechnischen Gründen nicht in allen Fällen bei der Erstellung des Jahresbescheids 2011 berücksichtigt werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten einen weiteren Bescheid.
Entrichtung der AbgabenDie Grundbesitzabgaben sind vierteljährlich, und zwar am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags zahlungsfällig. Auf Antrag des Steuerschuldners ist die jährliche Entrichtung der Abgaben am 01. Juli in einem Jahresbetrag zulässig, wenn der Antrag spätestens bis 30. Septem-ber des vorangehenden Kalenderjahres gestellt wird. Kleinbeträge (Jahresschuld bis einschließlich 30 Euro) sind am 1. Juli 2011 zahlungsfällig.
Bei Abgabenpflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der jeweils fällige Abgabenbetrag zu den oben genannten Fälligkeitsterminen abgebucht. Bestehende Daueraufträge bittet die Stadtkasse auf die neuen Zahlungsbeträge anzupassen.


