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Das Amt für Umweltschutz informiert zum Thema Wärmepumpen
Viele Hausbesitzer installieren Wärmepumpen, um Energie und Kosten zu sparen. Sie kommen daher immer stärker in Wohngebieten zum Einsatz. Dabei sind Wärmepumpen als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach Paragraf 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetz so zu…

Das Amt für Umweltschutz informiert zum Thema Wärmepumpen

08.04.2011 Umwelt

Viele Hausbesitzer installieren Wärmepumpen, um Energie und Kosten zu sparen. Sie kommen daher immer stärker in Wohngebieten zum Einsatz. Dabei sind Wärmepumpen als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach Paragraf 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetz so zu errichten und zu betreiben, dass von ihnen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und erheblichen Belästigungen ausgehen.
Was erheblich oder schädlich ist, wird nach der “Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, abgekürzt TA Lärm, beurteilt. Während des Betriebs einer Wärmepumpe dürfen an den Nachbarwohnungen die im Punkt Nummer 6 der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Daher gelten für Wohngebiete strengere Werte als für Misch- oder Gewerbegebiete. Ferner gelten nachts zwischen 22 und 6 Uhr niedrigere Werte als tagsüber. Der Eigentümer einer Wärmepumpe hat nach den Paragrafen 906 und 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches darauf zu achten, dass von seiner Anlage keine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks ausgeht.

Wärmepumpen erzeugen durch den Betrieb von Ventilatoren und Verdichtern Lärm und Körperschall. Die umgebenden Gebäude, Wände und Mauern oder Gegenstände können den Schall dämpfen oder verstärken.

Auch wenn die Lärmrichtwerte nicht überschritten werden, kann das zumeist tieffrequente Geräusch der Wärmepumpen als störend empfunden werden. Wegen der besonderen Auffälligkeit solcher Einzeltöne wirkt das Brummen des Ventilatorenlärms daher störender als ein breitbandiges Vergleichsgeräusch mit gleichem Schallpegel. Beim Amt für Umweltschutz gingen in letzter Zeit fünf Beschwerden über Wärmepumpen ein. Es ist anzunehmen, dass die tatsächliche Zahl der privaten Nachbarstreitigkeiten weit höher ist, da lediglich ein Teil der Behörde überhaupt bekannt wird. Nachträgliche Maßnahmen zur Lärmdämmung verursachen einen hohen Aufwand.

Deshalb ist es wichtig, schon beim Kauf und Einbau von Wärmepumpen folgende Punkte zu beachten:

1. Wahl des Typs
Wärmepumpen erzeugen auf verschiedene Weise Schall. Hauptquellen sind Verdichter, Ventilatoren und Rohrleitungen. Grundsätzlich ist bei der Abstrahlung zwischen Luft- und Körperschall zu unterscheiden. Bei den im Freien aufgestellten Wärmepumpen ist in der Regel vor allem der abgestrahlte Luftschall von Bedeutung, während bei im Innern von Gebäuden aufgestellten Geräten auch der Körperschall beachtet werden muss.

2. Gerätewahl
Es gibt große Unterschiede bei den Luftschallpegeln zwischen den verschiedenen Geräten. Die Luftschallabstrahlung einer Wärmepumpe wird mit der Schallleistung oder einem Schalldruckpegel in einem definierten Abstand, beispielsweise 55 Dezibel in ein Meter Abstand, beschrieben. Der Schalldruckpegel nimmt bei Wärmepumpen in der Regel mit doppeltem Abstand um sechs Dezibel ab. Es empfiehlt sich, bei der Wahl der Wärmepumpen auf diese Werte zu achten und den Händler und Hersteller konkret hierauf anzusprechen.

3. Aufstellungsort
Eine Aufstellung der Luft-Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze entlastet zwar den Eigentümer der Anlage, stört aber den Nachbarn umso mehr, insbesondere im Bereich von Schlafzimmerfenstern zur Nachtzeit. Der Abstand zur Nachbarbebauung und die Nutzung der Räume sind bei der Planung sehr wichtige Kriterien. Mit der richtigen Positionierung des Gerätes unter Berücksichtigung der Abstandsberechnung sowie der richtigen Anordnung der Ab- und Zuluftöffnungen lässt sich mancher Konflikt im Vorfeld vermeiden.

4. Schalldämmmaßnahmen
Wird der Luftstrom durch einen Schalldämpfer geleitet, kann der austretende Schall wesentlich verringert werden. Der Ventilatorenlärm kann beispielsweise auch durch eine geringere Geschwindigkeit des Ventilators reduziert werden. Einzelne Teile der Anlage wie Kanäle oder Rohrleitungen können isoliert oder gekapselt werden.

5. Körperschallminderungsmaßnahmen
Es existieren keine verbindlichen Normen zur Körperschallabstrahlung, da die Berechnung der Ausbreitung des Körperschalls schwieriger ist als beim Luftschall. Trotzdem sollte man der Verminderung der Körperschallabstrahlung durch konstruktive Maßnahmen,  wie etwa richtiger Lagerung der Maschine und einer schwingungsgedämpften Aufhängung der Rohrleitungen,  größte Bedeutung beimessen.

Probleme können grundsätzlich vermieden werden, wenn die Wärmepumpe so errichtet und betrieben wird, dass sie beim Nachbarn praktisch nicht zu hören ist.

Auskünfte zur Lärmbelastung und zu zulässigen Lärmrichtwerten gibt das Amt für Umweltschutz, Gaisburgstraße 4, unter Telefon 216 - 88409 oder
Telefax 216- 88680





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